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   BSG, 29.06.1971 - 2 RU 35/69   

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BSG, 29.06.1971 - 2 RU 35/69 (https://dejure.org/1971,7689)
BSG, Entscheidung vom 29.06.1971 - 2 RU 35/69 (https://dejure.org/1971,7689)
BSG, Entscheidung vom 29. Juni 1971 - 2 RU 35/69 (https://dejure.org/1971,7689)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsunfall - Vorläufige Fürsorge - Gewährung trotz Unzuständigkeit - Entschädigungsanspruch des Unfallversicherungsträgers - Ablehnung durch zuständigen Versicherungsträger - Leistungspflicht des Unfallversicherungsträgers

Papierfundstellen

  • BSGE 33, 47
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 25.08.1961 - 2 RU 195/60

    Entschädigungspflicht nach Unfall - Frage des zuständigen Versicherungsträgers -

    Auszug aus BSG, 29.06.1971 - 2 RU 35/69
    verneint, es sei kein ausreichender Nachweis vorhanden, daß der Kläger einen Arbeitsunfall erlitten habe° Die Frage der Zuständigkeit ist seit dem Schiedsspruch nicht mehr streitig° Deshalb kann dahinstehen, ob das aufgrund der Nachkriegsverhältnisse von den Bau-Berufsgenossenschaften errichtete Schiedsgericht noch entscheiden durfte, obwohl die die Grundlage seiner Existenz bildenden.Vorschriften (@ 1756 EVO, Art° 42 des 5, Gesetzes über Änderungen in der Unfallversicherung vom 20° 12° 1928 - BGBl° 1 S, 405 -, Ausführungsbestimmungen des BVA vom 29° 2° 1929 AN s., IV, 57) durch 5 224 Abs° ; Nr. 1 und 2 see mit dem 1° Januar 1954 aufgehoben worden waren und der erkennende Senat die Feststellungsklage eines Versicherungsträgers, welcher eine vorläufige Fürsorge nach 5 1755 RVO gewährt, gegen den für zuständig gehaltenen Versicherungsträger-auch dann nach 5 55 Abs, 4 Nr" 2 SGG als zulässig ansieht, wenn dieser einen Arbeitsunfall nicht als vorliegend erachtet (BSG 15, 52; vg1° auch das Urteil des erkennenden Senats vom 15.12.1966 - 2 RU 44/65 - Bay.LSG, Breithaupt 1961, 519, 522; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Stand 1° 5, 1971, Band I S° 240 m III)°.
  • BSG, 15.12.1966 - 2 RU 44/65
    Auszug aus BSG, 29.06.1971 - 2 RU 35/69
    verneint, es sei kein ausreichender Nachweis vorhanden, daß der Kläger einen Arbeitsunfall erlitten habe° Die Frage der Zuständigkeit ist seit dem Schiedsspruch nicht mehr streitig° Deshalb kann dahinstehen, ob das aufgrund der Nachkriegsverhältnisse von den Bau-Berufsgenossenschaften errichtete Schiedsgericht noch entscheiden durfte, obwohl die die Grundlage seiner Existenz bildenden.Vorschriften (@ 1756 EVO, Art° 42 des 5, Gesetzes über Änderungen in der Unfallversicherung vom 20° 12° 1928 - BGBl° 1 S, 405 -, Ausführungsbestimmungen des BVA vom 29° 2° 1929 AN s., IV, 57) durch 5 224 Abs° ; Nr. 1 und 2 see mit dem 1° Januar 1954 aufgehoben worden waren und der erkennende Senat die Feststellungsklage eines Versicherungsträgers, welcher eine vorläufige Fürsorge nach 5 1755 RVO gewährt, gegen den für zuständig gehaltenen Versicherungsträger-auch dann nach 5 55 Abs, 4 Nr" 2 SGG als zulässig ansieht, wenn dieser einen Arbeitsunfall nicht als vorliegend erachtet (BSG 15, 52; vg1° auch das Urteil des erkennenden Senats vom 15.12.1966 - 2 RU 44/65 - Bay.LSG, Breithaupt 1961, 519, 522; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Stand 1° 5, 1971, Band I S° 240 m III)°.
  • BSG, 24.10.1985 - 2 RU 53/84

    Unfallversicherung - Rente - Vorläufige Leistung - Bindungswirkung

    Die tatsächlichen Voraussetzungen, unter denen das Bundessozialgericht (BSG) im Urteil vom 29. Juni 1977 (BSGE 33, 47) ausgesprochen habe, daß der vorleistende Versicherungsträger nach Ablehnung des Entschädigungsanspruches nicht seinerseits diese Entschädigung zu leisten habe, seien im vorliegenden Fall nicht gegeben.

    Das BSG hat nicht nur in dem vom LSG zitierten Urteil vom29. Juni 1977 (BSGE 33, 47), sondern auch in den Urteilen vom 30. Oktober 1979 - 2 RU 3/78 - (USK 79196) und vom 13. Dezember1984 - 2 RU 47/84entschieden, daß ein Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung begehrender Verletzter durch die Zuwendung von vorläufigen Leistungen gemäß § 1735 RVO noch keine Rechtsposition erlangt, die ihm auch in Zukunft Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung aus Anlaß seines Unfalls sichert.

    Die vom BSG vertretene Rechtsauffassung ist dabei nicht an einen Sachverhalt gebunden, wie er dem Urteil vom 29. Juni 1977 (a.a.O.) zugrunde gelegen hat.

  • BSG, 31.08.1983 - 2 RU 80/82

    Unfallversicherung - Bindungswirkung - Gewährung eines Vorschusses

    Der in der Literatur vertretenen - nicht näher erläuterten - Auffassung, daß der Versicherungsträger bei der Entscheidung über den Vorschuß auch bindend über den Grund des Anspruchs entscheide (Burdenski/von Maydell/Schellhorn, Gemeinschaftskommentar zum Sozialgesetzbuch, Allgemeiner Teil, 2. Aufl 1981, § 42 RdNr. 11; Hauck/Haines, Sozialgesetzbuch SGB I Allgemeiner Teil, § 42 RdNr. 8; Jahn SGB für die Praxis, § 42 RdNr. 10 Zweng / Buschmann / Scheerer, Handbuch der Rentenversicherung, Anm VII zu § 42; Bley, DOK 1978, 861, 867), läßt sich demgemäß nur darin beipflichten, daß der Sozialleistungsträger bei der Vorschußbewilligung an die von ihm ausgesprochene Leistungsberechtigung gebunden ist, die Leistungsberechtigung also in bezug auf die Vorschußentscheidung bindend anerkannt wird (vgl BSGE 33, 47, 51; Urteil vom 21. Oktober 1958 - 2 RU 75/56 - aa0).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2000 - L 10 U 2189/98

    Rückerstattungsanspruch im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren

    Dementsprechend begründet ein Bescheid über vorläufige Leistungen weder für den erstangegangenen noch für den zuständigen Versicherungsträger Bindungswirkungen in Bezug auf die Anerkennung des Versicherungsfalles (vgl. auch BSGE 33, 47, 51; 59, 51, 53).
  • SG Dresden, 14.01.2002 - S 7 U 71/99

    Berufskrankheit - Hals- und Brustwirbelsäule - Relation zwischen

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ( BSG ) kommt Bescheiden, mit denen vorläufige Leistungen gewährt werden, nur eine auf die Gewährung der vorläufigen Leistungen beschränkte Bindungswirkung zu (Urt. v. 29. Juni 1971 = BSGE 33, 47, 51 sowie v. 24. Oktober 1985 = BSGE 59, 51, 53).
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